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Leitfaden für Gipsrecycling nach Deponieverbot

Eine neue Brancheninitiative zeigt Wege auf, wie der Baustoff effizient wiederverwertet wird.

Seit Jahresbeginn 2026 dürfen Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten und faserverstärkte Gipsplatten in Österreich grundsätzlich nicht mehr auf Deponien landen. Um den knapper werdenden Rohstoff im Kreislauf zu sichern, hat der Österreichische Wasser- und Abfallwirtschaftsverband einen Leitfaden für Bau- und Abbrucharbeiten vorgelegt. Das Werk entstand in Kooperation mit Fachleuten aus Bau- und Entsorgungswirtschaft, Industrie sowie Verwaltung.

Hintergrund der Initiative ist die begrenzte Verfügbarkeit natürlicher Gipsressourcen. Aufbereitete Plattenabfälle können bei der Neuproduktion primäre Rohstoffe ersetzen. Das zuständige Ministerium schätzte das Aufkommen an Gipsabfällen auf Basis von Daten aus 2019 auf jährlich rund 100.000 Tonnen. Davon landeten seinerzeit etwa 49.000 Tonnen auf Deponien. Bei der Herstellung neuer Platten lassen sich nach den Erläuterungen zur Recyclinggips-Verordnung rund 30 bis 40 Prozent Recyclingmaterial einsetzen. Verantwortlich für die sortenreine Erfassung und trockene Lagerung sind Bauherrschaften sowie ausführende Bauunternehmen.

Eine Trennung muss direkt vor Ort erfolgen oder in einer genehmigten Aufbereitungsanlage nachgeholt werden. Nur nachweislich nicht verwertbare Fraktionen bleiben vom Deponierungsverbot ausgenommen. Klare Vorgaben seien entscheidend für den Erfolg der Kreislaufwirtschaft, erklärte ÖWAV-Geschäftsführer Daniel Resch.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen allein führten noch keine Baustoffe zurück. Es brauche praxistaugliche Standards, damit nicht jedes Unternehmen individuelle Insellösungen entwickeln müsse. Für eine erfolgreiche Wiederverwertung nennt der Leitfaden drei zentrale Anforderungen. Gipsabfälle müssen direkt an der Baustelle separat gesammelt, dauerhaft vor Feuchtigkeit geschützt und frei von Fremdstoffen wie Holz, Metall oder Dämmmaterialien gehalten werden. Weitere Handlungsempfehlungen fasst die Organisation im Arbeitsbehelf 75 zusammen.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 11. September 2026 - zuletzt bearbeitet am 11. September 2026


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AutorRedaktion
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ÖWAV
Gips
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Kooperation
Industrie
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