Gutachten zur Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden
In den letzten Monaten hat die Kanzlei Schiefer im Auftrag der Österreichischen Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft (ÖGNI) an einem Gutachten zur Bewertung der Wertigkeit von Nachhaltigkeitszertifikaten und deren Verwendung in der österreichischen Immobilienwirtschaft gearbeitet. Das Ergebnis liegt nun vor.
Neben einer detaillierten Gegenüberstellung von klimaaktiv und ÖGNI/DGNB beschäftigt sich das Gutachten überblicksmäßig auch mit BREEAM und LEED. Breiter Raum ist der Aussage- und Beweiskraft der einzelnen Systeme und deren Verwendung im Förderwesen und bei der Beurteilung von „grünen“ Fonds gewidmet. Folgende Erkenntnisse sind dabei hervorzuheben:
- Die klimaaktiv-Deklaration hat keine Beweiskraft, da sie aus rechtlicher Sicht eine plausibilitätsgeprüfte Selbstauskunft darstellt, für die ausschließlich die/der Besteller:in haftet. Die Verwendung einer klimaaktiv-Urkunde als Grundlage für die Gewährung von Förderungen, für die Aufnahme von Projekten in „grüne“ Fonds oder für die Gewährung von Erleichterungen aus diversen Konjunkturpaketen sieht das Gutachten vor allem für große Bauprojekte als kritisch an.
- Das LEED-Zertifikat aus den USA ist kein Zertifikat im engeren Sinn, da weder die Zertifizierungsstelle noch die Auditor:innen für die Ergebnisse haften. Hier übernehmen, selbst bei grober Fahrlässigkeit, die Besteller:innen die alleinige Verantwortung. Daher stellt eine LEED-Plakette kein Gutachten im rechtlichen Sinn dar. Wirtschaftsprüfer:innen oder Banken, die ihre Risikoentscheidungen auf die Ergebnisse eines LEED-Audits basieren, können sich damit nicht auf eine Dritt-Verifikation berufen.
- Das DGNB Zertifikat der ÖGNI ist ein Gutachten für das die Auditor:innen, Konformitätsprüfer:innen und letztendlich die ÖGNI haften. Alle Angaben im Rahmen einer Zertifizierung werden durch unabhängige Dritte geprüft. Die Kriterien eines DGNB-Zertifikats entsprechen den gesetzlichen Vorschriften der Europäischen Union und sind mit den Forderungen der EU-Taxonomie-Verordnung akkordiert.
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