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Erleichterungen bei Photovoltaik-Förderung

Wechselrichter und Handwerker sind Mangelware. Die Fristen für PV-Anlagenförderung werden verlängert.

Der Wille ist da, der Weg fehlt. Viele Unternehmen und Eigenheimbesitzer wollen PV-Anlagen, werden vom Handwerk aber vertröstet. Nun wird das Gesetz an diese Situation angepasst. „Durch 345 Millionen Euro an Fördermitteln haben wir dieses Jahr ein absolutes Rekordbudget für den Photovoltaik-Ausbau geschaffen. Mit dem heutigen Beschluss bekommen Menschen mehr Zeit für die Umsetzung ihrer Projekte und wir machen die Förderungen für kleine Anlangen einfacher“, zeigt sich Lukas Hammer, Energiesprecher der Grünen, erfreut über die Verbesserungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), die heute beschlossen werden.

Verlängerung der Inbetriebnahmefrist

Mit einer Verlängerung der Inbetriebnahmefrist auf bis zu zwei Jahre kommt es jetzt zu spürbaren Erleichterungen bei der Umsetzung zahlreicher Photovoltaik-Projekte, betont Hammer. „Darüber hinaus schaffen wir für Private auch die Möglichkeit einen Förderantrag zu stellen, wenn der Kaufvertrag für die Anlage bereits abgeschlossen ist“, führt Hammer aus und hält fest: „Außerdem schaffen wir ab Anfang 2023 Erleichterungen bei der Antragstellung für kleine Photovoltaikanlagen (bis 20 kWpeak).“ Die bisherige Reihung der Förderanträge nach Gebotswerten hat teilweise zu Unsicherheiten und Frustration bei den Förderwerber:innen geführt, die aufgrund zu hoher Gebote nicht mehr zum Zug kamen. Für alle PV-Anlagen bis 20 kWp wird es in Zukunft einen fixen Fördersatz bei der Investitionsförderung geben. „Das wird für mehr Klarheit bei der PV-Förderung sorgen“, sagt Hammer.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 13. Oktober 2022 - zuletzt bearbeitet am 02. März 2026


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