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EAG lässt auf sich warten

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird erneut auf die lange Bank geschoben. Obwohl die Begutachtungsfrist vor vier Monaten zu Ende ging, bleibt das Warten weiterhin vergeblich.

Nachdem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz am Mittwoch wieder nicht im Ministerrat beschlossen wurde, verzögert sich die Umsetzung weiterhin. Damit steht auch vier Monate nach dem Ende der Begutachtungsphase keine konkrete Entscheidung.

Kritik aus der Branche

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) weist zum wiederholten Male darauf hin, dass die Branche nun rasch Nägel mit Köpfen braucht: „Anstehende Investitionen bleiben sonst liegen und für Unternehmen stellt sich zunehmend Planungunsicherheit ein. Sie berichten von Perspektiven- und Motivationsverlust bei den MitarbeiterInnen. Außerdem wird die Realisierbarkeit der zurecht ehrgeizigen Ziele für 2030 mit verstreichender Zeit immer unrealistischer“, stellt Christoph Wagner, Präsident des EEÖ wieder einmal eindringlich die verzwickte Lage dar. „Das EAG gehört nun umgehend über den Ministerrat ins Parlament und in Richtung Beschlussfassung. Das Grüne Gaspaket muss in Begutachtung gehen. Die zuletzt immer wieder vernommenen Auffassungsunterschiede zur Gasnetzinfrastruktur dürfen diese wichtigen Schritte nicht aufhalten!“, so Wagner.

Ein großer Faktor der Verzögerungen sei die Uneinigkeit der Koalitionspartner über den Ausbau der Gasinfrastruktur. Die Rolle von Biogas im künftigen Energiemix Österreichs sowie der Ausbau des Gasnetzes sind offenbar die Streitthemen unter den Parteien und deren Einbindung in das EAG hält dessen Inkrafttreten weiter auf. „Keiner will bestreiten, dass grünes Gas ein wichtiges Thema für die Energiezukunft ist und auch hier die Gesetzeslage gut durchdacht sein soll. Trotzdem haben wir für ein Junktimieren kein Verständnis. Es kann doch nicht sein, dass die unverzügliche Umsetzung der Energiewende dem Ausbau der Gasinfrastruktur geopfert wird.“, so Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender des Vorstands der IG Holzkraft.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 25. Februar 2021 - zuletzt bearbeitet am 02. März 2026


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