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Beton-Teile-Hersteller fordern weiterhin Klarheit

VÖB fordert klare Regeln für die Wertschöpfungskette im Bau. Von Fertigteil-Hamsterbestellungen halten die Betonwerke naturgemäß wenig.

Nicht wirklich glücklich mit der neuen Bau-Lösung der Sozialpartner ist der Verband Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke. Zwar seien nun hygienische Standards definiert, die Rechtsunsicherheit bleibe aber weiterhin. Das aktuelle Fehlen einer einheitlichen Linie für den Baustellenbetrieb in Österreich sorge für eine zunehmende Verunsicherung in den Betrieben. „In dieser Situation müssen klare Regeln für die gesamte Wertschöpfungskette im Baubereich definiert werden“, fordert VÖB Präsident Franz Josef Eder. Auch die Frage der Rechtssicherheit für zahlreiche Baustellenverzögerungen sei immer noch offen, was für viele Unternehmen einen enormen wirtschaftlichen Schaden bedeuten kann – auch in der Zeit nach der Corona-Krise.

Risiko zu Lieferanten

„Die österreichische Beton- und Fertigteilbranche hat bereits größtenteils alle notwendigen betrieblichen Maßnahmen gesetzt, um die Arbeitsplätze in der Branche sicherzustellen. Das Kurzarbeitsmodell der Bundesregierung hat sich für einen Großteil unserer Betriebe als wirkungsvolle Maßnahme während der Corona-Krise gezeigt“, sagt VÖB Präsident Franz Josef Eder. Darüber hinaus funktioniert die sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit mit Betriebsräten hervorragend. Mit Sorge wird hingegen die Tendenz mancher Akteure beobachtet, das eigene Risiko auf Kosten von Kunden bzw. Lieferanten zu minimieren. „Es ist aus der Sicht der Branche notwendig, einen partnerschaftlichen Zugang zwischen allen Akteuren in den Vordergrund zu stellen, um so die Folgen der Krise möglichst schnell und ohne nachhaltige Folgen zu überwinden. Diese Partnerschaft muss auch in den einzelnen Betrieben zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern gelebt werden“, so Hannes Kronthaler, Vorstandsmitglied des VÖB und Geschäftsführer der Ing. Hans Lang GmbH in Terfens in Tirol.

Rechtssicherheit gewährleisten

Dass nun einige große Baukonzerne angekündigt haben ihre Bautätigkeit wieder aufzunehmen, beruhigt den VÖB nicht wirklich. „Unsere Kapazitäten sind für jeden realistischen Bedarf ausgelegt. Vorsorgliche Bestellungen mit illusorischen Lieferterminen blockieren die Lagerkapazitäten und logistischen Einrichtungen der Werke. Auch sogenannte Hamsterbestellungen bringen niemandem etwas und schaden neben den Lieferanten auch den Kunden“, so Eder weiter.

Aus der Sicht des Verbands Österreichischer Beton- und Fertigteilwerke muss vor allem eine Rechtssicherheit bei Baustellenverzögerungen und daraus folgenden Pönalforderungen gewährleistet werden. „Gerade bei Baustellen mit längeren Produktionsvorlaufzeiten können die Verzögerungen oft erst Wochen oder Monate nach der Corona-Krise auftreten. Auch aus diesem Grund prüft man in unseren Unternehmen derzeit die Möglichkeit einer verminderten Produktion für Baustellen, die nicht eingestellt werden können, oder zur Nahversorgung kleinerer Bauvorhaben. Hier sind die flexiblen Instrumente der Kurzarbeitsregelungen sehr hilfreich. Selbstverständlich sind dabei Sicherheitsvorkehrungen wie getrennte Schichten und die Einhaltung der Sicherheitsabstände wichtige Aspekte“, so Hannes Kronthaler.

Grenzschließungen als Stressfaktor

Durch teilweise unklar kommunizierte und unkoordinierte Grenzschließungen in den letzten Tagen wurde die heimische Wirtschaft außerdem einem zusätzlichen Stressfaktor ausgesetzt. Das betrifft vor allem den freien Warenverkehr, in dem auch derzeit noch funktionstüchtige Lieferketten unterbrochen wurden. „So sind große Teile der Versorgung mit Baustahl in Österreich von Lieferungen aus den Nachbarländern, hier konkret aus Italien, betroffen. Betroffen sind auch zahlreiche Arbeitskräfte im Bauwesen, die aus den Nachbarländern kommen und plötzlich nicht mehr ein- und ausreisen können. Hier brauchen wir eine koordinierte Vorgehensweise aller EU-Mitgliedsstaaten, um zumindest diesen Stressfaktor zu minimieren“, appelliert VÖB Präsident Franz Josef Eder.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 27. März 2020 - zuletzt bearbeitet am 02. März 2026


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