Bauverhandlungen sind wieder möglich
Das 12. Covid-19-Gesetz macht mündliche Verhandlungen in Behördenverfahren wieder möglich.
Letzten Mittwoch wurden im Nationalrat mehrere Gesetze im Zusammenhang mit COVID-19 beschlossen. „Das 12. COVID-19-Gesetz, mit welchem auch das verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz geändert wurde, ist zu begrüßen. Dadurch können viele wichtige Bauverhandlungen in den österreichischen Gemeinden wieder aufgenommen werden,“ betont Verbandsobmann Bernd Rießland.
Mit einem jährlichen Neubauvolumen von fast drei Milliarden Euro sichern die gemeinnützigen Bauvereinigungen über 80.000 Arbeitsplätze in ganz Österreich. Länder und Gemeinden haben genauso wie die gemeinnützigen Bauvereinigungen auf die Möglichkeit, Bauverhandlungen wieder aufnehmen und zügig durchführen zu können, gedrängt. „Vor allem so können unsere Gemeinden für ihre Bewohnerinnen und Bewohner rasch Arbeitsplätze schaffen“, ergänzt Verbandsobmann-Stellvertreter Herwig Pernsteiner. „Wir stehen in den Startlöchern und freuen uns unseren Beitrag für leistbares und ökologisches Wohnen leisten zu können,“ schließt Rießland.
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