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260 Millionen für Wiener Sanierungen

Die Wiener Landesregierung beschließt die Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024. Das Investitionsvolumen wird auf über eine Viertelmilliarde angehoben.

Mit den Stimmen der rot-pinken Koalition wurde am Dienstag die neue Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 verabschiedet, sie tritt am 1. März in Kraft. Damit vollzieht die Stadt Wien einen Paradigmenwechsel bei der Förderung von Gebäudesanierungen hin zur Dekarbonisierungsförderung. Das Hauptaugenmerk wird auf die Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden, die Förderung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnungen, die Vereinfachung der Förderabwicklung und auf die Erweiterung des Bezieher:innenkreises gelegt.

Insgesamt 260 Millionen Euro Sanierungsbudget

Dafür wird mit der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung ein zusätzliches Investitionsvolumen von 112 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt 260 Millionen Euro im ersten Jahr geschaffen. Die Förderungen betreffen unter anderem die thermische Sanierung der Gebäudehülle und die Umstellung von Heizungen bzw. gebäudetechnischen Systemen auf hocheffiziente alternative Energiesysteme. Auch Übergangslösungen und Vorbereitungsmaßnahmen ohne sofortige Umstellung auf ein erneuerbares Energiesystem – zum Beispiel, wenn mittelfristig ein Fernwärme-Anschluss erfolgen soll – können unterstützt werden.

Dekarbonisierungsprämie ab 1. März

Für Maßnahmen zur vollständigen Dekarbonisierung einer Wohnung - wie etwa dem Umbau von einem Gas- auf einen Elektroherd gibt es eine spezielle Dekarbonisierungsprämie. Diese geht direkt an Wohnungsnutzer:innen und soll die Kosten abfedern. Die Prämie kann von 1.000 Euro auf 1.500 Euro pro Wohnung erhöht werden, wenn die vollständige Dekarbonisierung der Wohnungen im Zuge einer Heizungsumstellung im gesamten Haus erfolgt.

Die Maßnahmen im Überblick:

Förderung von Sanierungsmaßnahmen in Gebäuden:
• Förderung der energetischen Sanierung von gebäudetechnischen Systemen
• Anpassung der Förderung der Heizungsumstellung in Mehrfamilienhäusern
• Förderung von Sockelsanierungen an und in Gebäuden: vorausgesetzt mind. 30 Prozent der Wohnnutzfläche wird auf hocheffiziente alternative Energiesysteme umgestellt
• Neue Förderung zur Errichtung von Fahrradabstellräumen

Förderung von Sanierungsmaßnahmen innerhalb von Wohnungen:
• Zukünftige Förderung auch dezentral hocheffizienter Energiesysteme (s.g. „Mini-Wärmepumpen“), wenn zentrale Lösungen nicht möglich sind.
• Dekarbonisierungsprämie direkt an Wohnungsnutzer:innen

Vereinfachung der Förderabwicklung & Erweiterung des Bezieher:innenkreises:
• Förderung der Heizungsumstellung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme auch ohne Errichtung einer PV- bzw. Solar-Anlage und ohne aufwendige Nachweise
• Wegfall des „Vorlauftemperaturdeckels“ von Wärmepumpen
• Wegfall der „20 Jahres-Regel“ bei der Nachrüstung auf hocheffiziente alternative Energiesysteme sowie bei Maßnahmen zur Errichtung geeigneter Sonnenschutzeinrichtungen: Erweiterung der förderungswürdigen Objekte, indem das Erfordernis einer 20 Jahre alten Baubewilligung wegfällt.
• Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Sanierung
• Durch Möglichkeit von Kombinationsförderungen soll außerdem eine flexiblere und der Situation angepasste Förderungsgestaltung entstehen. Nach dem Prinzip: Bessere Sanierung führt zu größerer Unterstützung.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 14. Februar 2024 - zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2026


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