Die zweifelhafte Rettung der Biomasse-Kraftwerke
Zahlreichen Biomassekraftwerken droht mit Ende 2019 eine Stilllegung. Niederösterreich und jetzt auch die Steiermark setzen nun das entsprechende Grundsatzgesetz um. Doch der Ausblick ist nicht rosig.
Erste Bundesländer geben bekannt entsprechende Nachfolgeregelungen für ihre Biomassekraftwerke zu schaffen. Nach Niederösterreich verlautbarte nun die Steiermark die Förderung ihrer Biomasseanlagen gemäß dem Grundsatzgesetz des Bundes zu sichern. Ohne ein derartiges Fördersystem wäre nach dem Auslaufen der Ökostromförderung der wirtschaftliche Betrieb solcher Anlagen nicht mehr sichergestellt.
Laut Recherchen von Building Times haben sich derzeit erst zwei Bundesländer dezidiert für die Umsetzung des Grundsatzgesetzes ausgesprochen. Das erste Ausführungsgesetz trat in Niederösterreich am 1. September in Kraft. Der durchschnittliche Tarif sieht laut EVN-Sprecher Stefan Zach 9,6 Cent pro Kilowattstunde vor. Nun will die Steiermark nachziehen und unter anderem für Anlagen bis zu zwei Megawatt ein Einspeisetarif sogar 11,2 Cent je Kilowattstunde sicherstellen. Das wäre etwa doppelt so viel wie im alten Förderregime. Alle anderen Bundesländer haben noch keine festen Regelungen beschlossen. In Wien etwa wurde das Biomassekraftwerk Simmering abgeschaltet und einer Revision unterzogen – eine Nachfolgeregelung wird geprüft. Und auch in der Steiermark soll die neue Regelung nur mehr fünf Anlagen betreffen, so eine Stellungnahme. Drei Kraftwerke würden bereits mit Sicherheit geschlossen.
Insgesamt ist die Situation für Österreichs Biomasseanlagen weiterhin unsicher. Einer Aussendung der IG Holzkraft zufolge sei auch die Enttäuschung zur jüngsten Beschlussfassung der Ökostrom-Novelle groß: „Die beschlossene Regelung greift leider zu kurz. Die Voraussetzungen für das Erlangen der Nachfolgetarife wurden wieder nicht angepasst“, meint Hans-Christian Kirchmeier, Vorstandsvorsitzender der IG Holzkraft. Die Novelle soll zwar Nachfolgetarife für Anlagen mit Tarifende im Jahr 2020 sichern, jedoch wurde eine Sonderregelung zum umstrittenen Brennstoffnutzungsgrad wieder gestrichen. „Jetzt haben wir die absurde Situation, dass für Anlagen mit Tarifende 2020 völlig andere Regeln gelten, als für Werke deren Tarife zwischen 2017 und 2019 auslaufen. Das ist eine eklatante Benachteiligung“, kritisiert Kirchmeier.