Ohne Energiegemeinschaft Strom verschenken
Ohne App oder Energiegemeinschaft: Der regionale Energieversorger KWG bringt ein neuartiges Modell zum Teilen des Photovoltaik-Stroms auf den Markt.
„Mit dem KWG Sonnengeschenk haben wir uns etwas absolut Neuartiges überlegt, damit unsere Kunden Ihren PV-Überschuss an Freunde oder Verwandte verschenken können,“ so Peter J. Zehetner, Geschäftsführer bei KWG. „Es braucht dazu keine Gründung einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft und auch keine App. Für diesen exklusiven KWG Kundenvorteil bedarf es nur einer einfachen Anmeldung über unsere Webseite oder im KWG Kundencenter,“ erklärt Zehetner.
Bisher hatten Besitzer von Photovoltaik-Anlagen die Möglichkeit Ihren Überschussstrom zum Marktpreis zu verkaufen oder in Form einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft (EEG) zu teilen. „In den letzten Monaten haben wir zahlreiche Anfragen bekommen, in welchen Menschen ihren Überschuss zum Beispiel an die Tochter oder den Vater verschenken wollten. Für diese Situationen mit wenigen Personen ist eine EEG aufgrund des administrativen Aufwands oft wenig attraktiv“, erklärt Peter J. Zehetner die Beweggründe für die Entwicklung des Sonnengeschenks. Man will jedoch nicht in Konkurrenz mit EEGs treten, sondern eine Ergänzung anbieten.
Geschenknehmer erhält Rabatt
Der Wert des Sonnengeschenks wird auf Basis der jeweiligen Abrechnung des Geschenkgebers bestimmt und umfasst die gesamte an KWG in einem Abrechnungszeitraum gelieferte elektrische Energiemenge in kWh multipliziert mit dem durchschnittlichen Strombezugspreis (Energiearbeitspreis) des Geschenkgebers in Euro/kWh. Ein Beispiel: Der Besitzer einer Photovoltaik-Anlage – der Geschenkgeber – liefert 1.000 kWh Überschussstrom an KWG und würde dafür bei einer angenommenen Vergütung von 0,2 Euro/kWh normalerweise 200 Euro erhalten. Wenn er diese 1.000 kWh Überschussstrom über das KWG Sonnengeschenk verschenkt, dann erhält der Geschenkgeber zwar keine Vergütung mehr, aber der Geschenknehmer erhält einen Rabatt auf seine Stromrechnung, der bei einem angenommenen Strombezugspreis von 0,45 Euro/kWh immerhin 450 Euro ausmacht.