Geberit bereits ÜA-zertifiziert
Geberit hat als einer der ersten Hersteller den Registrierungsprozess für das ÜA-Kennzeichen erfolgreich abgeschlossen. Das ÜA-Zeichen ist ab März 2021 eine zwingende Voraussetzung für den Einbau von Bauprodukten in Österreich, die in Kontakt mit Trinkwasser stehen.
Im März 2019 wurde vom OIB (Österreichisches Institut für Bautechnik) in der Verordnung über die Baustoffliste ÖA festgelegt, dass Rohre, Formstücke und Gebäudearmaturen den Anforderungen und Prüfbestimmungen der ÖN B5014 (sensorische und chemische Anforderungen und Prüfungen von Werkstoffen im Trinkwasserbereich) entsprechen müssen. Damit stellt diese Norm nicht nur den Stand der Technik dar, sondern wurde rechtlich verbindlich. Die Baustoffliste ÖA gilt für jedes Bundesland und betrifft alle Bauteile in Trinkwasserinstallationen zwischen Wasserversorgung und Entnahmestelle. Nach einer Übergangszeit – bis März 2021 – dürfen nur mehr solcherart gekennzeichnete Produkte verwendet werden.
„Aus dem Geberit Sortiment sind insgesamt etwa 2500 Artikel betroffen, und wir können bereits heute bestätigen, dass unsere Produkte weiterhin bedenkenlos vom Installateur für die Trinkwasserversorgung eingebaut werden dürfen.“ erklärt Friedrich Singer, Produktmanager Rohrleitungssysteme bei Geberit. Geberit konnte alle erforderlichen Prüfungen und Überwachungsverträge nachweisen und hat für sein Sortiment insgesamt sieben Registrierungsbescheinigungen erhalten.
Die betroffenen Bauteile sind ab sofort in der „Baustoffliste ÖA für Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser“ angeführt. Die Rohre, Formstücke und Absperrventile der Geberit Rohrsysteme für Trinkwasserversorgung sind ab März 2021 direkt am Produkt mit dem gesetzlich vorgeschriebenen ÜA-Kennzeichen und einer Registriernummer versehen. Damit sind die hygienische Eignung und Verwendbarkeit dieser Produkte in Kontakt mit Trinkwasser bestätigt.