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Wohnrechtliche Schieflage im Klimaschutz

Der ÖVI fordert eine Gesamtreform statt der alleinigen Privilegierung von Klimageräten

Wohnrechtliche Schieflage im Klimaschutz
Der ÖVI fordert eine Gesamtreform statt der alleinigen Privilegierung von Klimageräten.
Die von der Politik angekündigten Erleichterungen für den Einbau individueller Klimaanlagen stoßen in der Immobilienbranche auf deutliche Kritik. Während der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) den Wunsch nach besserem Hitzeschutz angesichts steigender Sommertemperaturen grundsätzlich als nachvollziehbar einstuft, warnt er vor einer gefährlichen wohnrechtlichen und klimapolitischen Schieflage. Eine isolierte Privilegierung von Kühlgeräten ohne zeitgleiche Anpassung der Rahmenbedingungen für thermische Sanierungen und Heizungstausch belohnt den zusätzlichen Stromverbrauch, während die eigentliche Dekarbonisierung des Gebäudebestands weiterhin an rechtlichen Hürden scheitert.

Im Zentrum der Kritik steht die Ungleichbehandlung bei den gesetzlichen Mitspracherechten. Nach derzeitiger Lage droht eine Konstellation, in der Vermieter oder Eigentümergemeinschaften den Einbau einzelner Klimageräte künftig klaglos dulden müssten, während gleichzeitig einzelne Miteigentümer oder Mieter den Umstieg von fossilen Heizsystemen auf erneuerbare Energien oder umfassende thermische Sanierungen nach wie vor blockieren können. Aus Sicht des ÖVI ist es ein energiepolitischer Anachronismus, den Betrieb zusätzlicher Stromverbraucher rechtlich zu vereinfachen, das Erreichen der nationalen Klimaziele durch starre Vetorechte bei Dekarbonisierungsmaßnahmen jedoch weiter zu erschweren.

Hitzeschutz und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ein modernisiertes Wohnrecht muss zwingend beide Säulen abdecken – den Schutz vor Sommerhitze wie auch die dauerhafte Senkung des primären Energiebedarfs.

Um diese Asymmetrie aufzulösen, fordert der ÖVI von der Bundesregierung die rasche Umsetzung der seit Langem angekündigten Gesamtreform des Wohnrechts. Anstelle punktueller Einzelmaßnahmen benötigt der Markt rechtssichere, praktikable Entscheidungsregeln sowie mietrechtliche Anreize für Eigentümer, um Investitionen in die Gebäudehülle und die Haustechnik wirtschaftlich abbilden zu können. Dementsprechend dürfen Erleichterungen für Klimaanlagen ausschließlich im Paket mit rechtlichen Vereinfachungen für thermische Sanierungen und den Umstieg auf fossilfreie Heizsysteme beschlossen werden.

Zudem müssen die mietrechtlichen Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass sie gezielte Investitionsanreize für Energieeffizienz schaffen, anstatt Kapitalisierungen im Bestand weiter zu hemmen. Nur ein modernes Wohnrecht, das Klimaanpassung und aktiven Emissionsschutz als gleichwertige Einheiten behandelt, verhindert ein gefährliches klimapolitisches Fehlsignal, das den sommerlichen Energiebedarf von Wohngebäuden unnötig in die Höhe treiben würde.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 05. August 2026 - zuletzt bearbeitet am 05. August 2026


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