Wien unterstützt Novelle für schnelleren Geothermie-Ausbau
Tiefengeothermie schafft Unabhängigkeit von Gasimporten und schützt vor Preisschocks.
Der Ausbau der tiefen Geothermie gilt als einer der wichtigsten Hebel, um die städtische Fernwärmeversorgung in Österreich schrittweise von fossilem Erdgas zu entkoppeln. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Wiener Klimastadtrat Jürgen Czernohorszky den von Finanzminister Markus Marterbauer vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Bundes-Mineralrohstoffgesetzes (MinroG). Die geplanten Gesetzesänderungen sollen Genehmigungsverfahren für Tiefengeothermie-Projekte vereinfachen, Verfahrenszeiten verkürzen und Investoren eine höhere Rechtssicherheit bieten. Ziel ist es, das Fündigkeits- und Investitionsrisiko bei teuren Tiefenbohrungen zu minimieren und damit den Hochlauf der erneuerbaren Wärmeerzeugung massiv zu beschleunigen.
Für die Millionenstadt Wien besitzt die thermische Nutzung der tiefen Erdwärme enorme strategische Bedeutung auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität bis 2040, die im Wiener Klimagesetz verankert ist. Nach Einschätzung der Stadtpolitik könnten durch den zügigen Ausbau der Geothermie-Infrastruktur bereits in wenigen Jahren rund 200.000 Wiener Haushalte mit klimaneutraler Fernwärme versorgt werden. Neben der CO₂-Reduktion steht dabei vor allem die Unabhängigkeit von volatilen internationalen Gasimporten und schwankenden Energiepreisen im Vordergrund, um die Daseinsvorsorge langfristig bezahlbar zu halten.
Die Erschließung der tiefen Geothermie schafft nicht nur ökologische Fakten, sondern schützt Verbraucher vor Preisschocks auf den internationalen Rohstoffmärkten durch eigenständige, regional verfügbare Energieerzeugung.
Neben dem MinroG dringt die Wiener Stadtregierung jedoch auf weitere rechtliche Anpassungen auf Bundesebene. Um die Wärmewende im Gebäudesektor flächendeckend umzusetzen, fordert Czernohorszky ein verbindliches Bundes-Klimaschutzgesetz mit einem klaren Enddatum für fossiles Erdgas. Zudem brauche es zielgerichtete Novellierungen im Gaswirtschaftsgesetz und Mietrechtsgesetz sowie verlässliche Förderstrukturen, um Leitungsnetze und Erzeugungsanlagen im urbanen Raum zügig an die Erfordernisse der Decarbonisierung anzupassen.
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