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Staatspreis Architektur: Einreichfrist verlängert
Bundesministerin Margarete Schramböck hat aufgrund der aktuellen Corona-Situation die Einreichfrist für den Staatspreis Architektur bis zum 18. September 2020 verlängert.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verleiht alle zwei Jahre auf Basis der Entscheidung einer unabhängigen Fachjury den Staatspreis Architektur für herausragende architektonische Leistungen. Der Staatspreis Architektur wird vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort veranstaltet. Organisator ist die Architekturstiftung Österreich, Partner sind die Wirtschaftskammer Österreich sowie die Bundeskammer der Ziviltechniker/innen- Architekt/innen.
Eingereicht werden können Projekte architektonischer Realisierungen, die seit 1.1.2016 fertig gestellt wurden. Neben Neubauten sind auch Um- und Zubauten sowie Revitalisierungen zur Einreichung zugelassen. Es steht den Einreichenden frei, mehrere Projekte einzureichen. Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen als Bauherren, Architekten, Zivilingenieure für Hochbau bzw. Planungsbefugte gemäß EWR- Architektenverordnung.
Der Staatspreis Architektur wird in drei Kategorien vergeben:
- Produktion: In dieser Kategorie können alle Projekte eingereicht werden, die mit der Herstellung von Gütern in Zusammenhang stehen. Dies können etwa Industrie- oder Gewerbegebäude sein, aber auch Masterpläne für Industrie- oder Gewerbeparks.
- Dienstleistung: In dieser Kategorie können alle Projekte eingereicht werden, die Dienstleistungen in einem breiten Verständnis zur Verfügung stellen. Dies können Betriebe des Tourismus und der Freizeitwirtschaft sein, Objekte im Gesundheitsbereich, aber auch Gebäude für Verwaltung und Handel.
- Digitalisierung: In dieser Kategorie können Projekte mit zukunftsweisenden Lösungen für Arbeitssituationen im Zeitalter des digitalen Wandels und solche, die sich durch innovativen Einsatz von digitalen Entwurfs- und Planungstechnologien auszeichnen, eingereicht werden.
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