Solar-Turbo für Heizungs-Förderung
Der Bund belohnt die Kombination aus neuem Heizsystem und Sonnenenergie mit einem festen Zuschuss.
Mit dem Neustart der bundesweiten Kesseltauschförderung am 2. November 2026 bleibt auch der finanzielle Anreiz für solarthermische Anlagen unverändert bestehen. Privatpersonen, die fossile Heizsysteme auf Öl- oder Gasbasis ersetzen und gleichzeitig eine thermische Solaranlage installieren, sichern sich einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro. Dadurch erhöht sich die jeweilige Basisförderung um bis zu 62 Prozent. Die Fördermaßnahme unterstreicht das Bestreben, erneuerbare Wärmequellen im Gebäudebestand technologieübergreifend zu kombinieren.
Bis zu 8.500 Euro Förderhöhe erreichbar
In der Praxis gestattet der Zuschlag beachtliche Förderbudgets bei der Heizungserneuerung. Für den Anschluss an Fernwärmenetze stehen maximal 4.000 Euro bereit, Wärmepumpen erhalten bis zu 5.000 Euro und Biomasseheizungen werden mit bis zu 6.000 Euro gefördert. In Verbindung mit dem Solarbonus ergibt sich eine Gesamtfördersumme von bis zu 8.500 Euro. „Wer seine Heizung erneuert, sollte Solarwärme gleich mitdenken. Eine passend ausgelegte Solarwärme-Anlage übernimmt im Sommerhalbjahr die Wärmeversorgung im Haus. Das entlastet die Wärmepumpe oder Holzheizung und spart Strom bzw. Brennstoff“, pointiert Roger Hackstock, Geschäftsführer des Branchenverbandes Austria Solar.
Erhebliches Potenzial für die Wärmewende
Trotz allgemeiner Haushaltskonsolidierungen behält die Bundesregierung den vollen Förderbetrag bei, was ein verlässliches Signal an den Markt sendet. „Für die Wärmewende brauchen wir die Solarwärme unbedingt und ihr Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft“, betont Hackstock. Eine aktuelle Studie des Klima- und Energiefonds bestätigt diesen Wachstumsspielraum und prognostiziert, dass Solarthermie bis 2040 rund 18 Prozent des österreichischen Raumwärme- und Warmwasserbedarfs decken könnte. „Damit wären knapp ein Fünftel unseres Wärmebedarfs CO₂-frei, mit heimischer Technologie und praktisch ohne Stromverbrauch gedeckt“, ergänzt der Geschäftsführer.
Technische Vorgaben und PVT-Integration
Für Fachplaner und Installationsbetriebe sind bei der Förderabwicklung konkrete Kriterien maßgebend. Die Kollektorfläche muss eine Mindestgröße von sechs Quadratmetern aufweisen, zudem verlangt das Förderregime das Austria Solar Gütesiegel oder eine gleichwertige Qualitätszertifizierung des Kollektorherstellers. Neben reinen Solarthermiekollektoren umfasst die Förderkulisse explizit auch PVT-Hybridsysteme, die Strom- und Wärmeerzeugung auf einer gemeinsamen Fläche bündeln. Für die Branche bedeutet das einen soliden Investitionsrahmen, um ganzheitliche Sanierungskonzepte mit hoher energetischer Effizienz im Markt zu verankern.
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