OGH kippt Netz-Zutrittsentgelt für PV-Anlagen
Wird an einen bestehenden Netzanschluss erstmals eine Stromerzeugungsanlage angeschlossen, die in der bestehenden Anschlusskapazität Deckung findet, fällt dafür kein Netzzutrittsentgelt an, so ein OGH-Urteil. Rückzahlungen sind denkbar.
Das aktuelle OGH-Urteil ist ein Knaller und wird Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Unternehmen errichtete auf seinem Betriebsgelände zwei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 16.000 kW und schloss diese an einen bestehenden – bisher nur für den Strombezug verwendeten – Netzanschluss an. Der Netzbetreiber begehrte dafür die Zahlung eines Netzzutrittsentgelts. Zu Unrecht, wie nun der Oberste Gerichtshof in einem Urteil vom 25. September endgültig feststellte.
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