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Neue Normen für Werkverträge

Richtschnur für die Baubranche: Mit 1. Mai 2023 hat Austrian Standards die aktualisierten Werkvertragsnormen Önorm B 2110 und Önorm B 2118 sowie die Önorm A 2060 veröffentlicht.

Erstmals bietet Austrian Standards auch Redline-Dokumente für diese drei wichtigen Standards im eigenen Webshop an. Ein Farbleitsystem kennzeichnet darin die wichtigsten Neuerungen. Die ÖNorm B 2110, ÖNorm B 2118 und ÖNorm A 2060 werden in der österreichischen Bauwirtschaft als gängige Schablonen bei der (Werk-)Vertragsgestaltung herangezogen. Sie unterstützen dabei, vertraglich die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers im Bauprozess zu regeln. „Die im ABGB enthaltenen Bestimmungen zu Werkverträgen bieten in der Praxis Spielraum für Interpretationen, wodurch in weiterer Folge das Risiko für Rechtsstreitigkeiten steigt. Um diese Lücken zu schließen und für mehr Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu sorgen, braucht es in der Praxis Werkvertragsnormen“, erklärt die CEO von Austrian Standards und Wirtschaftsjuristin Valerie Höllinger. In der Baubranche sind diese drei Standards weit verbreitet und in intensiver Anwendung.

Die wichtigsten Neuerungen

Die neuen Ausgaben der beiden Werkvertragsnormen ÖNorm B 2110 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen“ und ÖNorm B 2118 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen unter Anwendung des Partnerschaftsmodells, insbesondere bei Großprojekten“ sind ab 1. Mai 2023 gültig. Selbiges gilt für die aktualisierte Vertragsnorm ÖNorm A 2060 „Allgemeine Vertragsbestimmungen für Leistungen“. Neu ist in der ÖNorm B 2110 unter anderem, dass sowohl das Fixgeschäft als auch die Schlussfeststellung ersatzlos gestrichen wurden und der Abschnitt „Rücktritt vom Vertrag“ überarbeitet wurde. Darüber hinaus wurden in der aktualisierten Ausgabe einzelne Anforderungen an die Leistungsabweichung und ihre Folgen präzisiert.

Effizienter durch Redline-Dokumente

„Durch die Darstellung der Änderungen in den Redline-Dokumenten gehört zeit- und arbeitsaufwendiges Vergleichen von Dokumentfassungen der Vergangenheit an“, beschreibt Höllinger das neue Produktmodell. Durch ein Farbleitsystem sehen Anwender:innen auf den ersten Blick, welche Passagen in der neuen Fassung in welcher Form geändert wurden. Auch Aktualisierungen der Verweisungen zu anderen Normen und Rechtsvorschriften werden angezeigt. Dabei werden die Dokumente manuell gesichtet und gekennzeichnet, um die wesentlichen Änderungen anwenderfreundlich darzustellen.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 02. Mai 2023 - zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2026


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AutorRedaktion
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Recht

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