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Kurzarbeit: Heute ist Einsendeschluss

Zahlreiche österreichische Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter derzeit in Kurzarbeit. Aber Achtung: Rückwirkend für März kann Kurzarbeit nur noch heute beantragt werden.

Für Unternehmen, die noch ein Begehren auf COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe rückwirkend mit einem Beginn im Monat März stellen möchten, gibt es eine neue Deadline. Diese ist erst vor kurzem bekannt gegeben worden. Bis einschließlich 20. April 2020 können Arbeitgeber noch Kurzarbeit beim AMS beantragen.

Auf der Website des Arbeitsmarktservice heißt es dazu:

„Entsprechend der Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ist eine rückwirkende Begehrensstellung mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen.“

Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 20. April 2020 - zuletzt bearbeitet am 16. Februar 2026


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