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Kritik an neuer NÖ-Bauordnung

Die neue Bauordnung in Niederösterreich soll Vorschriften und Anzeigepflichten reduzieren. Umbauten und Sanierungen sollen damit vereinfacht werden. Ögni-Chef Peter Engerth sieht eine verpasste Chance.

Niederösterreich hat sich vorgenommen die Bauordnung zu entrümpeln. NÖAAB-Chefin und Wohnbaulandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) sprach von einem „großen Wurf“ und der modernsten Bauordnung aller Bundesländer. Durch die Reduktion von Vorschriften und einem teilweisen Wegfall der Meldepflicht solle das Sanieren oder Umbauen günstiger werden.
„Den Verfassern dieser Novelle war bewusst, wo es in Österreich bei Sanierungsprojekten mangelt. Sie haben jedoch nicht den Mut gehabt, die Novelle so zu gestalten, dass der Immobilienwirtschaft in Niederösterreich geholfen wird. Wir werden weiterhin darauf warten müssen, dass die Sanierungsoffensive tatsächlich beginnt. Die Chance ein Vorbild für die acht anderen Bauordnungen zu sein, hat Niederösterreich damit verspielt", sagt Peter Engert, Geschäftsführer Ögni GmbH.

Sonnenschutz meldefrei, komplexe Verfahren bleiben

Ein wichtiger Punkt, der in dieser Novelle nicht berücksichtigt wurde, sei ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Es gäbe zwar Erleichterungen, aber nur für einzelne Teilbereiche. So sei die Herstellung von vertikalen Sonnenschutzeinrichtungen nun meldefrei, wünschenswert wäre jedoch ein beschleunigtes und vereinfachtes Verfahren für Sanierungs- und Umbauprojekte. Diesen müsste klar der Vorrang gegenüber Neubauprojekten gegeben werden, meint Engerth.

Positiv hervorzuheben sei die Reduktion der verpflichtenden Stellplätze. Es besteht die Möglichkeit, keine weiteren Parkplätze trotz Flächenzuwachs des Gebäudes zur Verfügung stellen zu müssen. Als zweiter positiver Punkt ist die Erleichterung für bestimmte Bauausführungen im Bestand zu erwähnen. Bei Gebäuden, die vor dem 01.02.2015 bewilligt wurden, ist die aktuell gültige Bauordnung in Teilgebieten nicht auf Bestand und Erweiterungen anzuwenden. Dies erfolgt nur bei Vorliegen einer Bestätigung einer befugten Person. Eine Bestätigung, die wahrscheinlich nie erteilt werden kann, mutmaßt der Nachhaltigkeits-Experte.

Grundsätzlich sei die Novelle ein richtiger und notwendiger erster Schritt. Neben Bauordnungsnovellen braucht es jedoch auch klare Vereinfachungen bei den Widmungen für Bestandssanierung und -verdichtung. Zusätzlich sollte die Gewerbeordnung hinsichtlich der Unterstützung von Sanierungs-, Zu- und Umbauprojekten unter die Lupe genommen und novelliert werden, so Engerth.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 25. November 2025 - zuletzt bearbeitet am 26. Februar 2026


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