Klimastudie: Greenpeace attackiert WKO
Umweltschützer fordern Transparenz und drohen der Wirtschaftskammer mit Klage.
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace erhebt schwere Vorwürfe gegen die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sowie die Industriellenvereinigung (IV). Hintergrund ist eine Klimastudie zum Erneuerbare-Energie-Gesetz Verkehr (EEG-V), die von der WKO beim Institut Economica in Auftrag gegeben wurde, das vom IV-Chefökonomen Christian Helmenstein geleitet wird. Laut Greenpeace handelt es sich dabei nicht um eine seriöse wissenschaftliche Analyse, sondern um ein politisches PR-Instrument, das unhaltbare Schreckensszenarien befeuert.
Da die Kammer die Vollstudie unter Verweis auf angebliche vertrauliche Unternehmensdaten unter Verschluss hält, will Greenpeace die Herausgabe der Dokumente nun gerichtlich erzwingen. In ihrer Kritik stützt sich die Umweltschutzorganisation unter anderem auf einen Kommentar der führenden Ökonomen Sigrid Stagl und Karl Steininger in der Tageszeitung „Die Presse“. Die Experten stellen der Veröffentlichung ein verheerendes Zeugnis aus. Was die WKO als Studie verkaufe, sei in Wahrheit lediglich eine 14-seitige Foliensammlung ohne nachvollziehbare methodische Substanz.
Intrasparente Berechnungen
Die Detailanalyse lege gravierende Mängel im Rechenmodell des Economica-Instituts offen. So basieren die dramatischen Kostenprognosen auf intransparenten Berechnungen und unüberprüfbaren Annahmen. Zudem unterstellt die Studie ein drastisch unterschätztes Schneckentempo beim Umstieg auf Elektromobilität. Während das Modell für das Jahr 2035 bloß von einem E-Auto-Bestandsanteil von 25 Prozent ausgeht, lag dieser bereits 2025 in Dänemark bei 18 Prozent und in Norwegen bei 32 Prozent. Adam Pawloff, Programmdirektor bei Greenpeace Österreich, bezeichnet die WKO-Annahme angesichts dieser Dynamik als sabsurd. Es erwecke den Eindruck, als sei das gewünschte Ergebnis bereits in den Prämissen verankert worden.
Greenpeace fordert vollständige Transparenz und hat die Herausgabe aller Berechnungsgrundlagen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragt. Sollte die Wirtschaftskammer den Zugang weiterhin blockieren, kündigen die Umweltschützer an, die Freigabe auf dem Gerichtsweg durchzusetzen.

