Klimafonds fördert gemeinsame Energienutzung und Speicher
Ein neues Förderprogramm stärkt lokale Stromnetzwerke und Speicherprojekte mit 6,9 Millionen
In Österreich teilen mittlerweile mehr als 13.000 Initiativen erneuerbare Energie auf lokaler und regionaler Ebene. Mit einem neuen Förderprogramm setzt der Klima- und Energiefonds diesen Ausbau fort und passt die Kriterien an die Bestimmungen des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes an. Dafür stehen insgesamt bis zu 6,9 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur bereit.
Das Programm richtet sich an bestehende Gemeinschaften sowie neue Initiativen zur gemeinsamen Energienutzung im Nahebereich. Erstmals umfasst die Ausschreibung auch Investitionen in gemeinschaftlich genutzte Speicheranlagen sowie kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit engem Praxisbezug. Zudem sind künftig Vorhaben förderfähig, die auf vertraglicher Basis als Peer-to-Peer-Modelle organisiert werden.
"Unser Anspruch ist, dass der Ausbau erneuerbarer Energie bei den Menschen und Betrieben ankommt", erklärte Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Heimischer Strom müsse besser gemeinsam erzeugt, geteilt und gespeichert werden, um die Abhängigkeit von fossilen Importen zu senken. Auch Innovationsminister Peter Hanke betonte, dass die gemeinsame Nutzung erneuerbare Energie direkt vor Ort verfügbar mache und die Energie-Resilienz steigere.
Bernd Vogl, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, hob hervor, dass durch die Einbindung von Speichern und praxisnaher Forschung zusätzlicher Raum für neue Lösungen entstehe. Unterstützt werden Vorhaben, die sich zu flexiblen Bausteinen des Energiesystems weiterentwickeln. Dazu zählen Maßnahmen zur Digitalisierung und Automatisierung sowie die Integration von Elektromobilität, Wärme- und Kälteversorgung.
Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften stellt dafür ab sofort entsprechende Mustervorlagen für Verträge und Statuten bereit. Anträge für das Programm können bis zum 10. März 2027 um 12:00 Uhr über die Portale von FFG und KPC eingereicht werden.
Weitere Artikel

