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Gasnetz: Betreiber fordern klare Regeln

Sinkender Verbrauch macht einen neuen gesetzlichen Rahmen für Österreichs Gasinfrastruktur nötig.

Die europäische Gas-Binnenmarktrichtlinie (RL (EU) 2024/1788) gibt den Mitgliedstaaten einen klaren Zeitrahmen vor. Bis spätestens 5. August 2026 muss ein integrierter Rechtsrahmen stehen, der den Umgang mit einer sinkenden Erdgasnachfrage und die potenzielle Stilllegung von Netzinfrastrukturen regelt. Die Transformation betrifft die Energieversorgung substanziell, da Erdgas im Jahr 2024 noch 18,6 % des Bruttoinlandsverbrauchs in Österreich abdeckte. Die Branchenvertreter:innen fordern daher zeitnah eine Novellierung des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) sowie des Erneuerbare-Gase-Gesetzes (EGG), um einen verlässlichen Ordnungsrahmen für Investitionen zu erhalten.

Kostenstruktur unter Veränderungsdruck
 
Die Notwendigkeit struktureller Anpassungen resultiert primär aus einer Schere zwischen rückläufigem Gasabsatz und stagnierenden Infrastrukturaufwendungen. Am Beispiel der Linz Netz GmbH zeigt sich, dass die gesamte Erdgasabgabe seit dem Jahr 2001 um rund 43 % zurückgegangen ist. Gleichzeitig sank die Anzahl der Hausanschlüsse im städtischen Raum deutlich rascher als die tatsächliche Netzlänge. Weil jedoch die Leitungslänge die Netzkosten wesentlich stärker treibt als die bloße Zahl der Kundenanschlüsse, führt der Mengenrückgang zu steigenden spezifischen Netzkosten pro Kubikmeter. Für Planer:innen und Bauträger:innen signalisiert diese Entwicklung, dass eine unveränderte Beibehaltung von Parallelversorgungen wirtschaftlich zunehmend unrentabel wird.
 
Spezifische Pfade für urbane Gebiete
 
Städtische Verteilernetze weisen aufgrund ihrer historischen Entwicklung eine andere Material- und Kundenstruktur auf als jene im Umland. Ältere Guss- und PVC-Rohre erreichen das Ende ihrer technischen Lebensdauer und erfordern aus Sicherheitsgründen sukzessive Sanierungen oder gezielte Stilllegungen. Brigitte Ederer, Sprecherin Forum Versorgungssicherheit, unterstreicht die Komplexität im urbanen Raum: „Das Gasnetz in Städten besteht deutlich länger als im Umland und weist daher eine andere Material- und Kundenstruktur auf, hier braucht es spezielle Transformationspfade.“ Insbesondere verbleibende Gasherde nach einer erfolgten Fernwärme-Umstellung blockieren oft die vollständige Entflechtung ganzer Gebäudestränge. Das Forum Versorgungssicherheit pointiert, dass finanzielle Anreize zur Umstellung dieser Kochstellen auf Strom den verbleibenden Gaskunden erhebliche Betriebskosten ersparen könnten.
 
Redimensionierung und industrielle Cluster
 
Die zukünftige Netzplanung orientiert sich primär an Großkunden mit einer Leistung von über 300 kW, die langfristig auf Prozessgas angewiesen sind. Um diese Betriebe abzusichern, planen Netzbetreiber die Entwicklung fokussierter Transportnetze, während periphere Netzteile stillgelegt werden können. Johannes Zimmerberger, Geschäftsführer Linz Netz, ergänzt im Hinblick auf den industriellen Bedarf: „Ausgehend von den Kopplungspunkten im vorgelagerten Netz wird zu den interessierten Kunden ein Startnetz geplant.“ Ein solches Wasserstoff-Startnetz erfordert dedizierte Leitungsstrukturen, da H2 im Gegensatz zu Biomethan nicht flächendeckend in das bestehende Methannetz eingespeist werden kann, sondern vorerst großen industriellen Clustern und Kraftwerken vorbehalten bleibt. Allein für den Raum Linz werden die Realisierungskosten des H2-Startnetzes auf rund 31 Millionen Euro geschätzt.
 
Verbindliche Energieraumplanung als Voraussetzung
 
Für die Praxis von Fachplaner:innen und Facility Manager:innen verlangt die Transformation eine enge Verknüpfung der Wärme- und Energieraumplanung auf Landesebene. Eine generelle Stilllegungspflicht sieht die EU-Richtlinie nicht vor; sie greift nur bei nachgewiesenem Nachfolgerückgang und wirtschaftlicher Notwendigkeit. Die Interessenvertretung betont jedoch, dass vor einer Stilllegung leistbare und funktional gleichwertige Alternativen garantiert sein müssen, wobei Systemeffizienz und Kundenschutz Vorrang haben. Für die kommenden Jahre erwarten die Partner:innen der Energiewirtschaft klare behördliche Zuständigkeiten, gesetzliche Umsetzungsfristen sowie die formale Aufhebung der allgemeinen Anschlussverpflichtung in explizit ausgewiesenen Stilllegungsgebieten.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 02. Juli 2026 - zuletzt bearbeitet am 02. Juli 2026


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