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EU-Rechnungshof kritisiert Förderung für Gebäudesanierung

Viele Corona-Hilfen fließen in einfache Maßnahmen statt in echten Klimaschutz

Die aus dem Corona-Aufbaufonds der EU geförderten Renovierungsmaßnahmen bringen nach Einschätzung des Europäischen Rechnungshofs nur mäßige Energieeinsparungen. In einem aktuellen Bericht kritisieren die Prüfer, dass die Mitgliedstaaten der Bereitstellung leicht realisierbarer Projekte den Vorzug vor tiefgreifenden Sanierungen gegeben haben. Dadurch drohe die EU, ihre langfristigen Klima- und Energieziele zu verfehlen.

Insgesamt sind rund 43 Milliarden Euro aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) für die energetische Sanierung von Wohngebäuden vorgesehen. Der Rechnungshof bemängelt jedoch, dass diese Mittel häufig dorthin flossen, wo sie am einfachsten auszugeben waren, anstatt dort eingesetzt zu werden, wo sie den größten ökologischen Mehrwert bringen. Ohne eine gezieltere Ausrichtung bestehe die Gefahr, dass Wohngebäude über Jahre hinweg in niedrigen Effizienzklassen verbleiben.

Besonders einfach umsetzbare Maßnahmen wie der Austausch von Fenstern oder die Installation von Solaranlagen verzeichnen eine hohe Nachfrage. Nachhaltigere Sanierungen, die den Energieverbrauch um mehr als 60 Prozent senken könnten, werden hingegen selten realisiert. Die Prüfer stellten fest, dass bei den meisten untersuchten Projekten lediglich die reine Umsetzung kontrolliert wurde, während konkrete Einsparungsziele kaum eine Rolle spielten.

Zudem wird die Verlässlichkeit der als Nachweis genutzten Energieausweise stark angezweifelt. Diese spiegeln oft nicht den tatsächlichen Verbrauch wider und erweisen sich als fehlerhaft oder ungenau. Auch die Kosteneffizienz kommt laut Bericht zu kurz.

Als negatives Beispiel wird das italienische Superbonus-Programm genannt, das fast ein Drittel der gesamten Mittel beansprucht. Hier lagen die Kosten pro eingesparter Energieeinheit fast viermal so hoch wie ursprünglich veranschlagt.

© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 08. Juli 2026 - zuletzt bearbeitet am 08. Juli 2026


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