EEÖ fordert Nachschärfung des EABG
Der Verband verlangt höhere Ziele, klare Pflichten und echte Beschleunigungsgebiete.
Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht beim Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die vorgesehenen Ausbauziele reichten aus Sicht des Dachverbands nicht aus, um den steigenden Strombedarf zu decken und die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten rasch zu senken. Kritisch bewertet der Verband zudem, dass wirksame Mechanismen fehlen, um die Bundesländer verbindlich in die Verantwortung zu nehmen.
Ohne klare Zuständigkeiten und Verbindlichkeiten drohe das Gesetz hinter dem Anspruch einer Beschleunigung zurückzubleiben. Auch Fachleute im Energierecht sehen laut EEÖ Schwachstellen. Genannt werden zu niedrig angesetzte Ausbauziele für die Länder sowie ein zu kurzer Planungshorizont bis 2030.
Für ausreichend Dynamik brauche es eine Perspektive bis 2040. Ein zentraler Punkt sind ausgewiesene Beschleunigungsgebiete. Solange Länder solche Flächen nicht in ausreichendem Ausmaß festlegen, liefen Beschleunigungsmechanismen ins Leere, warnt der Verband.
Entscheidend seien außerdem die konkreten Verfahrensregeln in diesen Gebieten. Bei ungünstiger Ausgestaltung könnten Genehmigungen sogar länger dauern und Mehrkosten verursachen. Der EEÖ fordert darüber hinaus, dass auch Projekte, die bereits in laufenden Genehmigungsverfahren sind, von neuen Beschleunigungsmaßnahmen profitieren.
Zusätzlich bemängelt der Verband fehlende Ziele und koordinierte Ausbaupläne für Speicher. Bei der Wasserkraft verweist der EEÖ auf ungenutzte Spielräume des Bundes, selbst Beschleunigungsgebiete auszuweisen. Insgesamt verlangt der Verband höhere Ausbauziele, einen Zielhorizont bis 2040, verbindliche Beiträge der Bundesländer für alle Technologien, wirksame Beschleunigungsgebiete sowie eine stärkere Einbindung von Speicherprojekten und laufenden Verfahren.
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