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Die Mischung macht’s: Ziegelbruch spart CO2

Vier Jahre lang wurden im Familien-Unternehmen von Karl Hasenöhrl Versuche gefahren, um Ziegelbruch als Kies- und Zementersatz tauglich zu machen. Jetzt gibt es ein Patent, eine Bautechnische Zulassung und den Praxis-Einsatz.

Mit dem Hasenöhrl-Verfahren kann Ziegelbruch als Zuschlagsstoff bei der Betonerzeugung verwendet werden, und zwar als Kies- oder Zementersatz. Was erhebliche Mengen CO2 einspart und von Karl Hasenöhrl als „großer Hebel für den Klimaschutz“ und „zukunftsweisend“ bezeichnet wird. Für die in vierjähriger Versuchsarbeit entwickelte Mischung hat Hasenöhrl nicht nur ein Patent erhalten, sondern auch eine Bautechnische Zulassung durch das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB).

Hasenöhrls Firmen mit dem Hauptsitz in St. Pantaleon im oberösterreichischen Innviertel bieten eine breite Palette von Bau- und bauaffinen Leistungen von der Sand- und Schottergewinnung über die Transportbeton-Erzeugung in fünf Betonmischanlagen, Baurestmassen-Recycling und Transporte aller Art bis zur Abfall-Aufbereitung, sowie Tiefbau- und Abbrucharbeiten. Mit 750 MitarbeiterInnen macht Hasenöhrl, der die vom Vater 1960 gegründete Firma seit 30 Jahren führt, 115 Millionen Euro Umsatz.

„Wir bereiten den Bauschutt auf, reinigen ihn von Fremdstoffen wie Holz, Plastik, Dämmstoffen und Eisen-, sowie Nichteisen-Metallen und vermahlen den Ziegelbruch oder brechen ihn nur, entweder auf 0 bis 2 mm oder 0 bis 4 mm. Wir haben die Mischung labormäßig beforscht und patentieren lassen“, berichtet Hasenöhrl im Gespräch mit Building Times. „Momentan verwenden wir 40.000 bis 50.000 Tonnen, das liegt irgendwo bei zehn bis 15 Prozent Zuschlag, je nachdem ob normgemäß oder für Eigenbaustellen“. Während die Patent-Erlangung fast ein Klacks war, gestaltete sich die Zulassung hürdenreich: „Austrian Standards hat unsere Mischung nicht genehmigt, denn die sind sehr zementlastig“, berichtet Hasenöhrl: „Wir hatten fünf Punkte eingereicht, von denen haben sie dreieinhalb nicht abschlagen können, eineinhalb haben sie aber beeinsprucht. Deshalb sind wir zum OIB gegangen“.

Wie dort ein derartiges Verfahren läuft, erläutert Geschäftsführer Rainer Mikulits gegenüber Building Times: „Das OIB stellt ‚Bautechnische Zulassungen‘, BTZ, für Bauprodukte aus, die von der Baustoffliste ÖA abweichen, aber dennoch brauchbar sind, so wie auch Europäische technische Bewertungen ausgestellt werden können, wenn ein Bauprodukt von einer Europäischen Norm abweicht“.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 30. November 2021 - zuletzt bearbeitet am 24. Februar 2026


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AutorHannes Ch. Steinmann
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