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Brucha: Fortbestand gesichert

Der Sanierungsplan des in die Insolvenz geratenen Dämmstoffherstellers hat die erforderlichen Mehrheiten erreicht und wurde somit angenommen.

Die Insolvenzschuldnerin hat bereits umfangreiche Restrukturierungs- und Reorganisationsmaßnahmen gesetzt, um eine weitere Fortführung sowie die Sanierung gewährleisten zu können, heißt es vom Alpenländischen Kreditorenverband Europa (AKV Europa). Hierzu zählen Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich Personalabbau, Maßnahmen im Bereich der Preispolitik sowie spezifische Maßnahmen in den drei Hauptbereichen, Produktion und Verkauf von Dämm-Paneelen, Verkauf und Produktion von EPS- Dämmplatten und dem Verkauf und Produktion von modularen Kühl- und Gefrierzellen.

Des Weiteren wird der angebotene Sanierungsplan durch Zuschüsse sowie dem Fortbetrieb finanziert bzw. abgesichert werden. „Die Zustimmung zum verbesserten Sanierungsplan ist für alle Beteiligten die bestmögliche wirtschaftliche Entscheidung, um eine nachhaltige Sanierung des Schuldnerunternehmens umsetzen zu können. Auch die tatkräftige Unterstützung der Eigentümer wird notwendig sein, um den angenommen Sanierungsplan zu erfüllen. Dies insbesondere im Hinblick auf den Erhalt der rund 400 Arbeitsplätze“, zeigt sich auch Brigitte Dostal vom KSV1870 überzeugt.

Verbesserter Sanierungsplan

Anlässlich dieses Insolvenzverfahrens hatten bis zur Abstimmungstagsatzung 428 Gläubiger (exklusive Anzahl der Dienstnehmerforderungen) Gesamtverbindlichkeiten von insgesamt rund 85,3 Millionen angemeldet. Bei der Sanierungsplantagsatzung waren schlussendlich Verbindlichkeiten von rund 76,7 Millionen zu berücksichtigen, so der AKV. Derzeit wird die Brucha Gesellschaft m.b.H. mit 422 Dienstnehmer:innen weitergeführt.

Den Gläubigern wurde nachstehender Sanierungsplan angeboten: Nach diesem erhalten die Gläubiger zur vollständigen Befriedung ihrer Forderungen eine Quote von 31,5 Prozent, innerhalb 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, zahlbar wie folgt: 10Prozent Barquote binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans, nicht jedoch vor Rechtskraft der Verfahrensaufhebung, wobei das Erfordernis hierfür (sowie zur Bezahlung aller offenen Masseforderungen) bereits beim Verwalter erliegt; Je weitere 11,5 Prozent binnen 12 Monaten und 10 Prozent binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplanes.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 02. Mai 2024 - zuletzt bearbeitet am 27. Februar 2026


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