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Ausbaupotenzial von Sonnenstrom

PV-Nutzung auf Flächen abseits vom Gebäude ist für Klimaziel unerlässlich und ohne zusätzlicher Bodenversiegelung möglich, meinen die etablierten Stromerzeuger.

Mit dem Ziel der Bundesregierung „100% erneuerbarer Strom bis 2030“ wird für die Photovoltaik ein Zubau von insgesamt 11 TWh abgeleitet. Das bedeutet eine knappe Verzehnfachung der aktuell installierten PV-Leistung (1,6 GWp entspricht etwa 1,6 TWh). Dafür braucht es einen guten Mix unterschiedlicher PV-Anwendungen. Das „1-Million-Dächer-Programm“ der Klimaschutzministerin kann hier eine sehr wichtige Unterstützung leisten. Dennoch wird die benötigte PV-Leistung nicht nur auf Dachflächen allein erreicht werden können.

Großes Potenzial besteht auf bereits versiegelten und genutzten Flächen wie Parkplätzen, Lärmschutzwänden und allgemeiner Versorgungsinfrastruktur. Aber auch Anlagen auf anderen geeigneten Freiflächen sind für den PV-Ausbau notwendig – und das ist ohne Versiegelung der darunter liegenden Fläche möglich. Diese Notwendigkeit zeigt nun auch eine jüngst erschienene Studie von Österreichs Energie, in der Flächen abseits vom Gebäude ein enorm großes und nutzbares Potenzial zugeschrieben wird.

Photovoltaik-Ausbau in allen Bereichen notwendig

Um 2030 vollständig sauberen Strom zu garantieren, muss ein jährlicher PV-Zubau von bis zu 1,7 TWh (aktuell rund 0,2 TWh) stattfinden. Dass dies nicht allein auf Gebäuden umsetzbar ist, hat eine Studie von Österreichs Energie nun belegt. Sie zeigt auf, dass der Stromproduktion auf Gebäuden (Wohnhäusern) und insbesondere bei Gewerbe- und Industriehallendächern eine große Rolle zukommt. Es sei zusätzlich ein geordneter Ausbau auf bereits infrastrukturell genutzten Flächen sowie geeigneten Freiflächen erforderlich, um tatsächlich alle Möglichkeiten der Sonnenstromproduktion zu nutzen.

Potenziale nutzbar machen

Unerlässlich für die Erschließung des gesamten PV-Potenzials ist jedenfalls ein konsequenter Abbau hinderlicher Regelungen und aufwändiger Genehmigungen, ein vereinfachter Netzanschluss oder die praxisorientierte Umsetzung von Gemeinschaftsanlagen sowie allen voran verlässliche Förderstrukturen. Dazu gehört auch eine PV-Verpflichtung im Neubau und bei baulichen Sanierungsvorhaben, unabhängig ob privat oder gewerblich genutzt.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 28. April 2020 - zuletzt bearbeitet am 02. März 2026


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