45 Millionen Kartellstrafe für Strabag
Das Kartellgericht hat gegen zwei Strabag-Konzerngesellschaften ein Bußgeld in der Höhe von gut 45 Millionen Euro verhängt. Damit bestätigte es die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beantragte Höhe.
Wie erwartet, hat das österreichische Kartellgericht heute, Donnerstag, ein Bußgeld in Höhe von 45,37 Millionen Euro gegen zwei Strabag-Konzerngesellschaften verhängt. Damit bestätigte es die von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) beantragte Höhe.
Im Juli 2021 hatte der Baukonzern bekannt gegeben, dass die Konzerngesellschaften Strabag AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG im gegen sie anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben und die BWB daraufhin einen Bußgeldantrag beim Kartellgericht gestellt habe. Das Anerkenntnis und die vollumfängliche Kooperation mit der BWB wirkten sich entsprechend positiv auf die Höhe des beantragten Bußgelds aus.
Die Strabag kommt damit deutlich günstiger weg als der Konkurrent Porr AG. Gegen diese wurde erst kürzlich eine Kartellstrafe in der Höhe von mehr 62 Millionen Euro verhängt.
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