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1 Jahr ELWOG – viel Säumigkeit

Seit 1 Jahr gelten neue Vorgaben in der Elektrizitätswirtschaft. Vieles blieb beim Alten und die Stromverorger sind säumig kritisiert PV-Austria.

Ein Jahr ist es her, dass die neuen Vorgaben des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (kurz ELWOG) – ein Gesetz, das unter anderem den Netzanschluss von Photovoltaik (PV)-Anlagen maßgeblich reguliert – in Kraft getreten sind. Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria) hat eine erste Bilanz gezogen. Grund zum Jubeln gäbe es keinen, denn wichtige Neuerungen würden von den Netzbetreibern noch nicht erfüllt.

Transparenz der Stromnetzkapazitäten – einmal umgesetzt

Um die Transparenz und somit die Planbarkeit zu erhöhen, schreibt das ELWOG vor, verfügbare Kapazitäten im Stromnetz je Umspannwerk öffentlich einsehbar zu machen (§ 20). Bis auf die Netz Niederösterreich GmbH hat diese Transparenz bisher kein Netzbetreiber geschaffen.

Beschleunigter Netzzutritt für PV-Anlagen bis 20 kW

Weiters erleichtert wurden für kleine PV-Anlagen (bis 20 kW) die Bedingungen für den Stromnetzanschluss (§ 17a). Ziel ist, dass jede kleine PV-Anlage angeschlossen und zumindest jene Leistung eingespeist werden kann, die an Ort und Stelle aus dem Stromnetz bezogen wird. Gesetzlich ist für die Abwicklung ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen. Die Praxis zeigt ein anderes Bild. „Unsere Mitglieder berichten, dass selbst kleinere PV-Anlagen lange auf Antworten warten und dann teilweise nur im reduzierten Ausmaß bzw. gar nicht in das Stromnetz einspeisen können. Grund sind die oftmals nicht ausreichenden Stromnetzkapazitäten sowie die teilweise mit den Anfragen überforderten Netzbetreiber“, schildert Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PV Austria, die Situation.

Netzzutrittspauschale

Neu geregelt ist, dass PV-Anlagen für das Einspeisen ihres Sonnenstroms einmalig eine Netzzutrittspauschale zu zahlen haben. Je höher die Leistung, umso höher ist die Pauschale (§ 54). Bei der Berechnung der Kostenpauschale kalkulieren die Netzbetreiber aber entgegen der Intention des Gesetzes, kritisiert PV Austria.

Energiegemeinschaften

Seit einem Jahr sollten Bürger*innen auch außerhalb des Gebäudes gemeinsam Strom erzeugen können und zwar über Energiegemeinschaften (§ 16 ff).
„Es ist unfassbar, dass angesichts der Dringlichkeit des erneuerbaren Ausbaus selbst ein Jahr nach Beschluss des neuen Gesetzes, wesentliche Vorgaben noch immer nicht umgesetzt und die Netzbetreiber mehrfach säumig sind“, sieht Immitzer die Entwicklungen kritisch.

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© Cachalot Media House GmbH - Veröffentlicht am 27. Juli 2022 - zuletzt bearbeitet am 02. März 2026


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