Brandschutz-Desaster in Hofburg
Rechnungshof stellte 55 Brandschutz-Mängel in der Hofburg fest. Kommissionelle Begehungen lagen bis zu acht Jahre zurück.
Der Rechnungshof Österreich legte vergangene Woche vier Follow-up-Überprüfungen der Wiener Hofburg vor. Insgesamt setzte die Burghauptmannschaft als Bauherrin der Hofburg von den 14 überprüften Empfehlungen des Vorberichts „Brandschutz in öffentlichen Gebäuden“ fünf um, sechs teilweise und drei nicht.
Bei den Begehungen gemäß den „Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz“ seien insgesamt 55 Mängel festgestellt worden, so der Rechnungshof. Es fehlten u.a. die Überprüfungen der Feuerlöscher und einer Brandmeldeanlage, Kennzeichnungen und Schlüssel für die Feuerwehr; Brandschutztüren waren defekt oder nicht funktionsfähig, Fluchtwege verstellt und Zugänge nicht möglich. Die Burghauptmannschaft protokollierte zwar die Objektkontrollen (kommissionelle Begehungen), führte diese jedoch weder jährlich durch, noch verwendete sie das dafür vorgegebene Formblatt. Die kommissionellen Begehungen in der Wiener Hofburg lagen bis zu acht Jahre zurück.
Angesichts der Vielzahl der festgestellten Mängel war für den Rechnungshof fraglich, ob hier „die gebotene Sorgfalt und Sensibilität beim Umgang mit Brandschutzangelegenheiten im Areal der Wiener Hofburg aufgebracht wurde“. Der Rechnungshof verwies auf die daraus resultierenden Gefahren für Arbeitnehmer und Besucher und auf die Haftungsrisiken für die Burghauptmannschaft.