Covid am Bau: Neue Regeln

Bausozialpartner einigen sich rechtzeitig auf adaptierte Handlungsanleitung für ein sicheres Arbeiten auf Baustellen zu Beginn des zweiten Lockdowns.

Mit Beginn des zweiten Lockdowns häufen sich naturgemäß viele Fragen über Arbeitspflicht und gesundheitliche Maßnahmen im Betrieb und auf Baustellen. Rechtzeitig einigen sich die Bausozialpartner auf eine Adaptierung der Covid-19-Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen.  „In den letzten Tagen erhielten wir viele Anfragen bezüglich Schutzmaßnahmen auf Baustellen. Deshalb war es uns wichtig, Klarheit zu schaffen. Unser gemeinsames Ziel war es – wie schon beim 1. Lockdown – den bestmöglichen Schutz der Gesundheit für alle Beschäftigten zu schaffen, nur so ist das Weiterarbeiten auf unseren Baustellen auch möglich“, erklärt dazu GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch. Die neuen Regeln werden an alle Betriebsräte und Betriebe übermittelt.

Grundlage war der im Frühjahr bereits geschaffene 8-Punkte-Maßnahmenkatalog. Unter Einbindung des Zentral-Arbeitsinspektorates wurden bestehende Covid-19-Maßnahmen eingearbeitet und Textpassagen aufgrund der neuen Maßnahmen evaluiert.

Die neue Handlungsanleitung für das sichere Arbeiten auf Baustellen gibt es hier