10 Punkte gegen Erdgas

Der Österreichische Biomasse-Verband, der Waldverband Österreich und proPellets Austria legen ein 10-Punkte-Programm zum raschen Ersatz fossiler Erdgasimporte durch Holzenergie vor.

Der Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine führt in Verbindung mit der hohen Abhängigkeit Österreichs von Erdgas- und Erdöllieferungen aus Russland zu einer Gefährdung unserer Energieversorgung. Es besteht dringender Handlungsbedarf zur bestmöglichen Nutzung unserer regional verfügbaren nachwachsenden Ressourcen. Der Österreichische Biomasse-Verband, der Waldverband Österreich und proPellets Austria legen ein 10-Punkte-Programm zum raschen Ersatz fossiler Erdgasimporte durch Holzenergie vor.

Erdgas keine Brückentechnologie

„Die Lösung des Problems wächst sprichwörtlich vor unserer Tür“, erklärte Franz Titschenbacher, Präsident des Österreichischen Biomasse-Verbandes, anlässlich einer Pressekonferenz. „Fossiles Erdgas wurde immer wieder als Brückentechnologie positioniert, mittlerweile ist allen klar, dass diese Brücke von Putin gesprengt wurde. „Mit der Holzenergie haben wir die Möglichkeit, in allen Bereichen der Energienutzung noch einige ‚Scheite‘ nachzulegen.“
Mit Hilfe der Holzenergie könnten innerhalb weniger Monate die entstandenen Erdgas-Lücken in wichtigen Teilbereichen gefüllt werden. „Insgesamt sehen unsere Szenarien ein nachhaltig verfügbares Potenzial von 450 PJ Bioenergie pro Jahr vor, dies entspricht 12,5 Mrd. m³ Erdgas-Äquivalent pro Jahr. Die in den vergangenen Jahrzehnten aufgebauten Nutzungsrückstände im Wald können darüber hinaus noch zusätzlich eingesetzt werden, um die Verbrauchsspitzen der nächsten Jahre bei Problemen mit russischen Erdgaslieferungen abzudecken“, so Titschenbacher.


Das 10-Punkte-Programm zum Ausstieg

1. Sofortiger Stopp der Subventionierung klimaschädlicher fossiler Rohstoffe. Einführung eines Waldpflegebonus für in Verkehr gebrachtes Energieholz in der Höhe von 30 Euro pro Tonne CO2-Ersatz-Äquivalent. Klarer und vorgezogener Ausstiegspfad für Erdgas im Erneuerbaren-Wärme-Gesetz. Umrüstung der bestehenden Gasinfrastruktur für erneuerbare Gase sowie Ausbaustopp von neuen Gasleitungen für fossiles Methan auf allen Ebenen.

2. Verabschiedung des Erneuerbaren Gas-Gesetzes. Verdoppelung des Mindest-Zieles für den Ausbau erneuerbarer Gase auf 10 TWh pro Jahr. Keine Rohstoffrestriktionen und Etablierung eines praxistauglichen Fördersystems zur Gaseinspeisung.

3. Verdoppelung der Ziele zum Ausbau der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung sowohl aus Holzkraftwerken als auch Biogasanlagen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) auf zumindest 2 TWh pro Jahr.

4. Umstellung der städtischen Fernwärmeerzeugung auf Abwärme und erneuerbare Energieträger mit optimaler Kombination aller verfügbaren Technologien (Biomasse, Solarthermie, Wärmepumpe, Bauteilaktivierung, Effizienzsteigerung, KWK, etc.)

5. Effizienzprogramm zur Aktivierung zusätzlicher Energieholzpotenziale durch Wärmerückgewinnung bei der Holztrocknung in der Holzindustrie, durch die Modernisierung von Biomasse-Heizwerken sowie durch den Austausch alter Allesbrenner durch moderne Holzheizungen.

6. Rasche Implementierung neuer Technologien durch stufenweise Ausschreibung von sechs Reallaboren in den Größenordnungen 15, 50 und 100 MW Brennstoffwärmeleistung zur Produktion von Holzgas und Holzdiesel.

7. Aufstockung der Energieholzlager und Verstärkung der Energieholzlogistik in allen Anwendungsbereichen. Verabschiedung einer gesetzlich verankerten Pelletsbevorratung zum Aufbau strategischer Pelletslager, um die volle Versorgungssicherheit auch in Krisensituationen zu gewährleisten.

8. Verlängerung der Maßnahme – insbesondere M2* – im Waldfonds-Programm um mindestens fünf Jahre und Aufstockung der Dotierung, um kurzfristig zusätzliche Holzmengen zu mobilisieren. Abnahme der anfallenden Holzsortimente zu kalkulierbaren Preisen (Langfristverträge) zur Zwischenlagerung in Großlagern zur Versorgung der neuen Kapazitäten.

9. Umfangreiches Holzbauprogramm und klimaeffiziente Nutzung der anfallenden Koppel- und Nebenprodukte. Verstärkte Nutzung landwirtschaftlicher und kommunaler Roh- und Reststoffe für die Energieversorgung.

10. Keine neuen Beschränkungen zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe im European Green Deal. Klare Positionierung der Bundesregierung und aller Ministerien zur Beibehaltung der aktiven nachhaltigen Waldbewirtschaftung.