Fette Kartellstrafen für TGA-Firmen

Nach fünf Jahren Untersuchung wurden vom deutschen Bundeskartellamt saftige Strafen gegen elf Anbieter von Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) verhängt. Insgesamt müssen die Firmen Bußgelder von rund 110 Millionen Euro wegen Absprachen bei der Vergabe von Großaufträgen zahlen.

Betroffen sind die Anlagenbauer Caverion Deutschland GmbH, München; DS Elektrotherm GmbH, Landshut; Engie Deutschland GmbH, Köln; Engie Gebäudetechnik GmbH, Wien; Ferrostaal Air Technolgy GmbH, Saarwellingen; Karl Lausser, Heizungsbau- und Sanitär GmbH, Rattiszell; Kraftanlagen München GmbH, München; Nickel GmbH, Bergisch Gladbach; Sell GmbH, Helmbrechts; Siegle + Epple GmbH & Co. KG, Stuttgart und Stingl GmbH, München.
Ausgelöst wurde das Verfahren im November 2014 infolge eines Kronzeugenantrages. Die Strafen wurden bereits im Dezember verhängt, veröffentlicht wurde das Urteil wegen Rechtsstreitigkeiten erst jetzt.

37 Ausschreibungen zwischen 2005 und 2014

„Zahlreiche führende technische Gebäudeausrüster hatten sich teils über Jahre bei der Vergabe von Großaufträgen abgesprochen. Angebote wurden oftmals nur zum Schein und nur zum Schutz anderer Anbieter abgegeben. Für die Abgabe derartiger Schutzangebote hatten die Unternehmen im Gegenzug in vielen Fällen konkrete Gegenleistungen wie Unteraufträge, Ausgleichszahlungen oder das Angebot eines Schutzangebotes bei einer anderen Ausschreibung erhalten. Insgesamt haben wir wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bei 37 verschiedenen Ausschreibungen im Zeitraum von 2005 bis 2014 nachgewiesen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Auslöser Steinkohlekraftwerke

Auslöser des Verfahrens waren Ausschreibung von TGA-Leistungen für die Steinkohlekraftwerke in Hamm-Uentrop und Eemshaven in den Niederlanden. Die vorgeworfenen Verhaltensweisen betreffen die Konzeption und Errichtung von technischer Gebäudeausrüstung im Bereich großer Gebäudekomplexe wie Kraftwerke, industrielle Anlagen, Einkaufszentren oder Bürogebäude. Der Bereich TGA umfasst im Wesentlichen die Gewerke „Mechanik“ (Heizung, Klima/Lüftung, Sanitär), „Elektrik“ (Elektro, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik) und „Brandschutz“ (bspw. Sprinkleranlagen), wobei von den Absprachen überwiegend Ausschreibungen im Bereich der „Mechanik“ betroffen waren. Der Auftragswert für ein TGA-Gewerk lag jeweils zumeist zwischen vier bis 35 Millionen Euro, in einem Fall bei etwa 100 Millionen Euro.

Bonus für Kooperation

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen Caverion Deutschland GmbH, Nickel GmbH, Ferrostaal Air Technology GmbH, Stingl GmbH, Siegle + Epple GmbH & Co. KG und in einem Fall auch Engie Deutschland GmbH bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung kooperiert haben.

Die Geldbußen gegen die Unternehmen Caverion Deutschland GmbH, Nickel GmbH, Ferrostaal Air Technology GmbH, Engie Deutschland GmbH, Stingl GmbH, Engie Gebäudetechnik GmbH, DS Elektrotherm GmbH und Siegle + Epple GmbH & Co. KG sind bereits rechtskräftig.

Die Unternehmen Kraftanlagen München GmbH, Karl Lausser, Heizungsbau- und Sanitär GmbH und Sell GmbH haben jeweils Einspruch gegen die Entscheidungen eingelegt, über den das OLG Düsseldorf zu entscheiden hat.

Der Abschluss des behördlichen Bußgeldverfahrens erfolgte bereits im Dezember 2019. Die Information der Öffentlichkeit über den Verfahrensabschluss war seither durch Rechtsstreitigkeiten verzögert worden.

Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das!